Satzung
Satzung der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten (Jusos) Kreisverband Stuttgart
Präambel
Die Jungsozialistinnen und Jungsozialisten (Jusos), als Arbeitsgemeinschaft der SPD, sind Teil der internationalen sozialistischen Bewegung. Sie verpflichten sich den Zielen des Demokratischen Sozialismus und arbeiten für eine neue Gesellschaftsordnung, die die Selbstbestimmung des Menschen ermöglicht. Dieser Kampf verbindet die Jusos mit den weltweiten Emanzipationsbestrebungen gegen Unterdrückung, für Freiheit und Sozialismus. Die Politik der Arbeitsgemeinschaft der Jusos versteht sich somit als ein Beitrag zum Prozess der innerparteilichen Willensbildung und eigenständiger öffentlicher Werbung für sozialdemokratische Politik. Ihre Grundlage ist das Grundsatzprogramm der SPD. Einvernehmlichkeit mit dem Ziel der Darstellung sozialdemokratischer Politik (Öffentlichkeitsarbeit) wird durch eine regelmäßige Diskussion zwischen den Organisationsgliederungen der Jusos und der SPD angestrebt.
§1 Gliederung
- Der Organisationsaufbau der Jusos entspricht dem der SPD im Kreisverband Stuttgart
- Kleinste Organisationseinheit ist die örtliche Arbeitsgemeinschaft (AG). Sie kann dem Ortsverein der Partei entsprechen
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
- Organe der Jusos im Kreisverband Stuttgart sind:
• Die Vollversammlung
• Der Kreisvorstand
- Organe der Jusos im Kreisverband Stuttgart sind:
§2 Mitgliedschaft
Als Mitglied der Jusos gilt jede und jeder
- unter 35, die/der Mitglied eines SPD Ortsvereins im Kreisverband Stuttgart ist.
- die/der nach §10 (2) OrgSt dem Kreisvorstand oder einer Gliederung auf dessen Sitzung ihre oder seine Mitgliedschaft erklärt, soweit keine Unvereinbarkeit vorliegt.
- die/der Punkt 1 oder 2 erfüllt und nach eigenem Wunsch nicht schon das Wahlrecht in anderen Kreisverbänden oder deren Arbeitsgemeinschaften wahrnimmt.
§3 Vollversammlung
- Die Vollversammlung ist das oberste Beschlussorgan. Sie findet mindestens einmal im Monat statt.
- Eine außerordentliche Vollversammlung muss auf Beschluss des Kreisvorstandes oder auf Antrag von mindestens einer Arbeitsgemeinschaft oder 10 Mitgliedern durch den Kreisvorstand einberufen werden. Es gelten die Bestimmungen von §3 Abs. 3
- Die Einberufung erfolgt durch den Kreisvorstand und muss mindestens 2 Wochen vorher mit Angabe einer vorläufigen Tagesordnung an alle Mitglieder erfolgen. Die Antragsfrist beträgt 14 Tage. Die Anträge müssen 7 Tage vor der Vollversammlung dem Kreisverband zugängig gemacht werden.
- Die Vollversammlung beschließt über alle Fragen, die die Organisation und die Arbeit des Kreises berühren
- Die Vollversammlung wählt
• Den Juso-Kreisvorstand
• Die Delegierten zur Landesdelegiertenkonferenz (und Ersatzdelegierte)
• Den Delegierten/Die Delegierte zum Landesausschuss (und Ersatzdelegierte)
• Kandidaten/Kandidatinnen für Funktionen innerhalb der SPD oder für öffentliche
Mandate - Nur die Vollversammlung kann weitere Beratende Mitglieder des Kreisvorstandes einsetzen.
§4 Wahlen
- Die Wahlen innerhalb einer Vollversammlung finden grundsätzlich geheim statt.
- Zur Durchführung der Wahl, wird zu Beginn der Versammlung eine Wahlkommission gebildet.
- Wahlvorschläge können bis zur Schließung der Vorschlagsliste unmittelbar vor Beginn eines Wahlganges eingereicht werden.
- In den Funktionen und Delegationen der Jusos müssen Männer und Frauen mindestens zu je 40% vertreten sein.
§5 Kreisvorstand
- Der Kreisvorstand wird für ein Jahr gewählt.
- Der Kreisvorstand muss aus einer ungeraden Zahl von mindestens 3, höchstens 11 Personen bestehen. Ihm gehören mit beratender Stimme die Vorsitzenden/Sprecher aller Juso AGen im Kreis und der/die LA-Delegierte an.
- Der Kreisvorstand wählt aus seiner Mitte eine(n) Sprecher(in), der/die den Vorstand und den Juso Kreisverband nach außen hin vertritt.
- Ein(e) vom Kreisvorstand aus seiner Mitte benannte(r) Kassierer(in) führt die Kassengeschäfte in Zusammenarbeit mit der/dem SPD – Kreiskassierer(in).
- Aufgaben des Kreisvorstandes:
• Die Leitung des Juso-Kreises und seine Vertretung in Partei und Öffentlichkeit sowie
die Koordination einzelner Projekte.
• Führung der laufenden Geschäfte nach Weisungen der Vollversammlung
• Umsetzung und Weiterleitung der Beschlüsse der Vollversammlung
• Vertretung der Juso-Beschlüsse in den Gremien und Projektgruppen der Kreis-SPD
und Öffentlichkeit
• Vor- und Nachbereitung der Gremiensitzungen
• Die Beschlussfassung inhaltlicher Positionen, sofern dies durch Vollversammlung nicht bereits geleistet wurde.
• Planung und Durchführung von Kampagnen und Projekten
• Koordinierung und Anleitung der Arbeit von Arbeitsgemeinschaften im Hinblick
auf die schwerpunktmäßigen Projekte.
• Koordination und Unterstützung der Arbeit der Juso-SchülerInnengruppen.
• Herstellung von Kontakten zu anderen Jugendorganisationen auf Kreisebene.
• Einrichtung und Koordinierung von Projektgruppen/Arbeitskreisen. - Der Kreisvorstand ist der Vollversammlung rechenschaftspflichtig.
- Die Sitzungen des Kreisvorstandes sind parteiöffentlich.
§6 Satzungsänderungen
- Die Satzung des Juso Kreisverbandes kann nur mit Mehrheit von Zweidritteln der in der Vollversammlung abgegebenen gültigen Stimmen geändert werden.
- Anträge auf Änderung der Satzung müssen mindestens 4 Wochen vor der Vollversammlung eingereicht werden.
- Anträge auf Änderung der Satzung können nur beraten werden, wenn sie zwei Wochen vor der Vollversammlung den Mitgliedern des Kreisverbandes zugestellt wurden.
§7 Schlussbestimmungen
- Diese Satzung tritt mit der Beschlussfassung durch die Vollversammlung am 1.1.2003 in Kraft und ersetzt die bisherige Satzung.
- Desweiteren gelten die Bestimmungen des Organisationsstatuts der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands.
Geändert auf der Jahreshauptversammlung am 23.02.2004 und den Vollversammlungen am 27.09.2004 und 21.02.2005.



